Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Pferdetransporte – Stefanie Rath
Stand: 30.03.2026
§ 1 Gegenstand & Geltungsbereich
(1) Die Auftragnehmerin Stefanie Rath, Bornshof 1, 56587 Straßenhaus, betreibt ein Unternehmen für gewerbliche Pferdetransporte mit einem Kleintransporter (3,5 t) mit Spezialaufbau für Equidentransporte. Gegenstand des Unternehmens ist der Transport von Equiden, insbesondere zu Stallwechseln, Tierarzt- und Klinikfahrten, Veranstaltungen oder sonstigen Zwecken.
(2) Vertragsgegenstand ist der Transport sowie die transportbezogene Betreuung des Tieres bzw. der Tiere des Auftraggebers.
(3) Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, den Transport unter Beachtung der geltenden tierschutzrechtlichen Vorschriften sowie nach bestem Wissen und Gewissen sicher und möglichst stressfrei durchzuführen.
(4) Mit Auftragserteilung gelten diese AGB als verbindlich vereinbart. Ein gesonderter schriftlicher Vertrag ist nicht erforderlich.
(5) Diese AGB gelten für sämtliche durch die Auftragnehmerin oder durch von ihr beauftragte, fachkundige Personen durchgeführten Transporte.
§ 2 Vergütung
(1) Das Transportentgelt wird individuell vereinbart. Eine Anzahlung in Höhe von 50 % ist spätestens 3 Tage vor Transportbeginn zu leisten. Die Restzahlung ist spätestens vor Transportbeginn fällig. Bei kurzfristigen oder Notfalltransporten ist der Gesamtbetrag vorab zu entrichten.
(2) Im vereinbarten Preis enthalten sind: Transportfahrzeug inkl. Ausstattung, Fahrleistung (inkl. An- und Abfahrt), Fahrer/in, Versicherungen, Einstreu, Reinigung und Desinfektion sowie eine Verladezeit von 30 Minuten. Zusätzliche Verladezeit wird mit 20,00 € je angefangene 30 Minuten berechnet.
(3) Mehrkilometer aufgrund unvorhersehbarer Umleitungen werden berechnet, wenn sie mehr als 10 % von der geplanten Strecke abweichen. Die Abrechnung erfolgt mit 0,90 € pro Mehrkilometer.
§ 3 Verladen, Entladen & Transport
(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass ein stabiles Halfter und ein Strick sowie ggf. Transportgamaschen und Decke vorhanden sind. Zudem ist ein gültiger Equidenpass bereitzuhalten.
(2) Das Ver- und Entladen erfolgt grundsätzlich durch den Auftraggeber oder eine von ihm benannte Person. Die Auftragnehmerin kann nach eigenem Ermessen unterstützen, übernimmt jedoch keine Erfolgsgarantie für das Verladen.
(3) Das Wohl von Mensch und Tier hat oberste Priorität. Methoden, die gegen das Tierschutzgesetz verstoßen, werden nicht angewendet.
(4) Zusatzleistungen wie Klinik-Check-In oder Check-Out werden gesondert berechnet.
(5) Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die Zufahrten sowie der Verlade- und Entladeort geeignet sind. Die Durchfahrtshöhe muss mindestens 3,15 m betragen. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Fahrten bei ungeeigneten Bedingungen abzulehnen.
§ 4 Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber sichert zu, dass:
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er Eigentümer des Tieres ist und darüber verfügen darf
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das Tier transportfähig ist
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keine ansteckenden Krankheiten vorliegen
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eine gültige Tierhalterhaftpflichtversicherung besteht
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alle Angaben vollständig und wahrheitsgemäß gemacht wurden
Bekannte Besonderheiten (z. B. Verladeprobleme) sind vorab mitzuteilen.
§ 5 Transportdurchführung & Abbruch
(1) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Transporte abzubrechen, wenn eine Gefahr für Mensch oder Tier besteht oder das Tier nicht transportfähig ist.
(2) In diesem Fall trägt der Auftraggeber sämtliche daraus entstehenden Kosten, insbesondere für Unterbringung, Tierarzt und ggf. Folgetransporte.
(3) Ein Abbruch des Transportes entbindet nicht automatisch von der Zahlungspflicht.
§ 6 Haftung
(1) Die Haftung der Auftragnehmerin ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit gesetzlich zulässig.
(2) Eine Transportversicherung ist im Preis enthalten. Diese deckt jedoch ausschließlich Schäden infolge von Unfall, Brand, Diebstahl, höherer Gewalt oder vergleichbaren Ereignissen ab. Schäden, die durch Eigenverhalten des Tieres entstehen (z. B. Ausschlagen, Steigen), sind nicht versichert.
(3) Für Ausrüstung und Zubehör des Tieres wird keine Haftung übernommen.
(4) Der Auftraggeber haftet für sämtliche Schäden, die durch sein Tier verursacht werden.
(5) Der Auftraggeber stellt die Auftragnehmerin von Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit dem Tier entstehen.
§ 7 Rücktritt / Stornierung
Im Falle einer Stornierung gelten folgende Regelungen:
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bis 15 Tage vor Transportbeginn: kostenfrei
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7 bis 15 Tage: 30 % des vereinbarten Entgelts
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4 bis 7 Tage: 50 % des vereinbarten Entgelts
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weniger als 4 Tage: 80 % des vereinbarten Entgelts
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ohne Absage: 100 % des vereinbarten Entgelts
§ 8 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verwendet und nicht unbefugt an Dritte weitergegeben.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Auftragnehmerin in Straßenhaus.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.